Montag, 6. Mai 2013

Keller-Stelltermin - der zweite...

Ich konnte heute tatsächlich einen großen Teil meiner ToDo Liste erledigen.
Als da wäre:

  • Baustrom beantragt.
  • Herrn Wolts von Gussek und Wolts informieren, dass die Baugrube fertig ist und der Keller, nachdem der Baustrom verfügbar und die Grube feinabgesteckt ist, gestellt werden kann. Scheinbar hat er ein Gespür dafür. Noch bevor ich das Mail schreiben wollte, rief er mich an. Mit den Arbeiten für den Keller kann am 16.5. begonnen werden. Um die Pläne und Beauftragung der Feinabsteckung kümmert er sich. ...per Mail, mit Kopie an mich. Sehr vorbildlich. Danke!
  • Die Telekom war vom VNB über den Neubau informiert worden und hatte uns eine Nachricht auf dem AB hinterlassen, dass es wohl noch ein Problem mit der korrekten Anschrift gibt. Eigentlich habe ich den Telefonanschluss noch gar nicht nicht beantragt. Viele von euch werden jetzt denken - Oh Gott, das muss man doch als allererstes machen, weil die ja ewig brauchen, bis die das auf die Reihe kriegen! Ich sehe das entspannter, weil ich mal bei einem TK-Dienstleister gearbeitet habe und ich weiß, dass sie das nicht hinbekommen. Der Anruf ergab, dass das Adressproblem wohl angeblich schon geklärt ist, und die Anschrift "Zu den Birken 15" lauten müsste. Angeblich ging ein Angebot der Telekom am 2.5. raus. So wie es aussieht, bestreikt die Post  weiterhin die Telekom, in unserem Briefkasten war jedenfalls kein Brief. Naja, Anträge kann man sich bestimmt auch aus dem Netz runterladen. Ich gehe mal davon aus, dass für den Telefonanschluss der Mehrspartenanschluss wieder freigelegt werden muss. Dass das alles an einem Tag zusammen gemacht werden kann, halte ich für ein Gerücht.
  • Bei der Gemeinde nachgefragt, welche Anschrift wir bekommen. Höchst i. Odw. vergibt die Hausanschrift nach der Straße, von der aus der Hauseingang erreichbar ist. Laut Grundbuch gehört das Grundstück zu "An der Ziegelhütte", der Hauseingang liegt aber "Zu den Birken". Wir bekommen also tatsächlich "Zu den Birken 15". Sabrina freut es, sie möchte lieber Birken als Ziegelhütten ;-) Laut Herrn Neff gibt es keine gesonderte Post dazu? Das wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Brauche ich nicht irgend einen Nachweis, dass wir "berechtigt" sind diese Adresse zu verwenden? Naja, ich denke mal, dass das wie mit dem Wasseranschluss läuft. Da war die Aussage des Sachbearbeiters auch, dass der Antrag formlos zusammen mit dem Liegenschafts- und weiteren Plänen eingereicht wird. Und was war? Insgesamt drei Formulare mit Durchschlag. Warten wir mal ab was kommt. Solange ich nichts Gegenteiliges höre, verwenden wir solange diese Adresse für die weiteren Anträge.
  • Rücksprache mit Herrn Adelberger (VNB RMN - Stromversorger). Wir haben letzten Donnerstag das Angebot für unseren Stromanschluss bekommen. Da war als Adresse "Zu den Birken 1" eingetragen. Das kann definitiv nicht stimmen. Im Angebot war gleichzeitig von einem Futterrohr als auch von einer Kernbohrung für den Mehrspartenanschluss die Rede. Hmm, entweder / oder. Beides zusammen ergibt keinen Sinn. OK, hat sich alles nach Rückruf von ihm geklärt.
  • Unserem Tiefbauer gemailt. Ich habe die Bruchsteine inseriert und es melden sich bereits Interessenten. Der Transport müsste dann mit ihm abgeklärt werden. Problem dabei: Vom Inserat weiß er noch nichts und die Verladung von Steinen kann terminlich ein Problem werden, weil die Jungs ja permanent unterwegs sind.
  • Unserm Bauleiter / Architekten gemailt, weil ich bei der Formularsammlung von ProHaus auch ein "Abnahmebericht Erdarbeiten" dabei ist. Meine Vermutung, dass selbiger nur für Häuser auf Bodenplatte zur Anwendung kommt, war richtig. Brauchen wir also nicht.
  • Noch ein Mail an Herrn Wolts. Ich habe mir die Pläne für die Kellerwände angeschaut. Da sind bereits Öffnungen für die Abwasserleitungen mit Höhenangabe eingezeichnet. Auf dem Kellerplan von ProHaus steht bei allen Anschlüssen "Höhe örtlich festlegen!" Die Kellerwände sind bereits gegossen, incl. Durchbrüche für Abwasser. Kommentar: "In der maximal möglichen Höhe für eine frostfreie Verlegung". Unsere Baugrubensohle befindet sich 354,81m üNN. Der Abwasseranschluss darf maximal auf 355,81m üNN liegen. Hmm, ich dachte, dass aus genau diesem Grund  "Höhe örtlich festlegen!" im Plan steht. Wenn ich von 31cm Höhe für Bodenplatte Keller + Dämmung ausgehe, dann liegt die Oberkante Sohlplatte bei 355,12m. Aus den Kellerwand-Plänen ergeben sich Höhen für die drei Durchbrüche von 355,93m, 356,03m und 356,08m. Das ergibt eine Höhendifferenz von 12, 22 und 27cm. Im Klartext: liegt der Schacht höher als 12 cm über 355,81m üNN, dann brächten wir eine Hebeanlage (außerhalb des Hauses???) oder es müssen neue Durchbrüche in den Kellerwänden gebohrt werden. Die +12cm stimmen so natürlich auch nicht, alldieweil ja ein Gefälle vorhanden sein muss. Bei ca. 5m Leitungslänge bis zum ersten Anschluss wären das schon mal mindestens 5cm (1% Gefälle Minimum). Das wären dann nur noch 7cm Luft, d.h der Zulauf zum Kontrollschacht darf auf keinen Fall höher als 355,88m üNN liegen.

Kontrolle auf der Baustelle: Ein Gefälle zum Schacht hin ist das nicht, d.h. der Schacht liegt auf ca. 355,84m (+/-2cm). Oh oh, das sieht aus, als wenn das noch richtig haarig wird.
[Edit]
Mittlerweile scheint meine Demenz voranzuschreiten.
"Höhe örtlich prüfen!" wurde ja beim Ortstermin mit Herrn Wolts erledigt! Der Wassermeister war ja auch mit zum Ortstermin anwesend und hat probehalber mal einen der Gullideckel angehoben. Dabei hat Herr Wolts nachgemessen und festgestellt, dass der Kanal, wie auf den Plänen angegeben, relativ genau 2m unter Straßenniveau liegt. Unser Abwasseranschluss liegt ziemlich mittig zwischen zwei Gullis, deren Höhe genau bekannt ist. Der Mittelwert dieser Höhen, abzüglich 2m liegt dann bei 355,81m üNN. Also kein Grund zur Panik, alles genau geplant! Puhh.

3 Kommentare:

  1. Hallo,
    hinsichtlich eurer Anschrift möchte ich mal kurz von unserer kürzlich gemachten Erfahrung sprechen ;o):

    In sämtlichen Bauunterlagen und im offiziellen Katasterplan (!) war unser Flurstück mit Straße UND Hausnummer eingetragen, so dass wir selbstverständlich auch von dieser Anschrift ausgingen. Haus war fertig, der Umzug vollzogen und alsbald wollten wir pflichtbewusst bei Gemeinde unsere Personalien ummelden. Aber die Dame im Rathaus konnte unsere Adresse in ihrem PC nicht finden und uns demzufolge auch nicht ummelden, da die Hausnummer noch nicht beantragt war.. Wir waren natürlich etwas verdutzt, stand die Hausnummer doch sogar auf dem Katasterplan. Also haben wir mittels Formular von der Gemeinde eine Hausnummer beantragt, die uns bekannte natürlich auch erhalten, 20,50 EUR für die Bestätigung gezahlt und uns nach Eintragung im PC anschließend endlich ummelden können.

    Also, mein Tipp: Fragt bzgl. der Anschrift vorsichtshalber alsbald bei der Gemeinde nach bzw. beantragt ggf. schon die Hausnummer/Anschrift. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und verwendet schon jetzt die offizielle und später gültige Anschrift.

    Vg und viel Kraft und Durchhaltevermögen :o)

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  2. Hallo Anita,

    die Auskunft war ja gerade eben von der Gemeinde. Ich war auf der Webseite und habe den korrekten Ansprechpartner gesucht, aber nichts dazu gefunden. Es gibt auf der Webseite eine Telefonliste, auf der war der Punkt Hausnummernvergabe zu finden. Da habe ich angerufen. Ich habe Herrn Neff explizit darauf hingewiesen, dass es dazu doch einen Antrag geben muss, weil ich davon in vielen anderen Blogs schon gelesen habe. Er war der Meinung, dass das so passt und wir demnächst nochmal Post von der Gemeinde dazu bekommen. Beantragen müsse ich das nicht extra. Wie schon im Blog geschrieben, bin ich da seeehr skeptisch. Ich weiß aber was ich mache: Ich frage unseren Nachbarn, der auf der gegenüberliegenden Seite letztes Jahr gebaut hat und mittlerweile fertig ist. Mal sehen, was der berichtet. Was mich aber halbwegs ruhig schlafen lässt, war die Auskunft, dass die Anschrift unabhängig vom Grundbuch-Eintrag vergeben wird, um z.B. Rettungsdiensten das Finden der Häuser zu erleichtern. In unserem Fall endet "An der Ziegelhütte" auf der gegenüberliegenden Seite, wo es noch zwei Häuser gibt, die ihre Eingänge auf dieser Straße (bzw. sollte man in diesem Zusammenhang eher von Weg sprechen) haben. Auf unserer Seite gibt es keine Straße, sondern nur die Zufahrt zum Kindergarten. Danach kommt nix mehr. Da existiert die Straße nur im Bebauungsplan.

    Gruß

    Falk

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  3. Hallo Falk,

    hm, es mag vielleicht wirklich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein oder der "Status" unseres Grundstückes einfach ein anderer, so dass die offizielle Bestätigung bei uns einfach nötig war...
    Genau, fragt einfach mal euren Nachbarn, was er für Erfahrungen gemacht hat. Auf jeden Fall bekamen die Bestätigung der Hausnummer nicht nur wir, sondern wie du schon sagst, auch die Feuerwehr, Polizei, etc.

    Viel Erfolg ;o)

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